Diese Worte führt Justizrat Wendig in „Donald Duck und der Goldene Helm“ zugunsten seines Mandanten ins Treffen. Das spielt mit einem landläufigen Klischee: Die Sprache der Juristen ist das Latein. Die letzte Hollabrunner Vorlesung ging dem auf die Spur und Jurist Univ.-Doz. Dr. Philipp Klausberger gab einen Einblick, wie Juristen ihre Fälle lösen. Dabei erfuhren die interessierten Zuhörenden, dass am europäischen Kontinent das Gesetz als primäre Rechtsquelle gilt, während im anglo-amerikanischen Recht die Bindung des Gerichts an „Präzendenzfälle“ vorherrschend ist.
Beispielhafte Szenen aus dem „Goldenen Helm“ wurden im Vortrag aufgegriffen. So beruft sich der findige Anwalt auf ein altes Gesetz, das dem Entdecker neuen Landes das Eigentum daran zuspricht. Dahinter steckt tatsächlich eine römisch-rechtliche Figur, nämlich die sogenannte „Okkupation“ einer herrenlosen Sache. Wer solch eine Sache in Besitz nimmt, erwirbt daran Eigentum.
Zum Schluss skizzierte Klausberger noch, auf welch verschlungenen Wegen das römische Recht zu uns gekommen ist: aus dem alten Rom zunächst nach Byzanz, im Mittelalter dann wieder zurück nach Oberitalien, bis es schließlich auch in unseren Breiten als geltendes Recht „rezipiert“ wurde. Es wurde zwar vor über 200 Jahren vom allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst, doch stecken in diesem noch viele Regeln, die sich auf die römischen Juristen zurückführen lassen. So hat Goethe das Fortwirken des römischen Rechts mit einer Ente verglichen: Wenn sie untertaucht, sieht man sie zwar nicht, aber sie ist trotzdem lebendig und tritt später einmal wieder zum Vorschein.
Foto: Philipp Klausberger machte die Juristerei u. a. mit der Bezugnahme auf Donald Duck greifbarer, wovon sich auch die Organisatoren der Hollabrunner Vorlesungen, Jürgen Steinmair (l.) und Christian Kasper (r.), begeistert zeigten.